GEW über ...

Einigung bei Beamtenbesoldung

Entlastungen für ältere Lehrer/innen notwendig

 

Begrüßenswert nach dem Kompromiss der Beamtenbesoldung ist die lineare Gehaltserhöhung um 2,9 % ab 2008, nachdem Beamte jahrelang "die Sparschweine der Nation" waren. Die GEW begrüßt auch die Zusage, das Deputat der Lehrkräfte nicht zu erhöhen. Schmerzhaft ist die Kürzung des Weihnachtsgelds, die real von der Aufbesserung der Gehälter abgezogen werden muss.

Lehrer/innen über 50 Jahre trugen in den letzten Jahren besonders zur Bewältigung des Schülerbergs bei, durch die so genannte Vorgriffsstunde, Deputatserhöhungen und den Verlust der Altersermäßigung. Die GEW wendet sich gegen die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer, die noch im Raum steht. Anstatt Methusalems in die Klassenzimmer zu stellen, müssen junge Bewerber eingestellt und die älteren Lehrkräfte entlastet werden. Bislang ist Altersteilzeit nur Angestellten und Schwerbehinderten erlaubt. Dabei gehört die Lehrtätigkeit nach arbeitsmedizinischen Untersuchungen zu den am meisten belasteten Berufen. Zusagen Günther Oettingers, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu verbessern, wurden bislang nicht eingehalten.

Unheil droht durch die Föderalismusreform. Sie macht das Lehrpersonal abhängig von der Haushaltslage der Länder und kann bei der Besoldung in einen Wettbewerb ausarten, nach dem Motto: "Wer bietet weniger?" Eine weitere Verschlechterung könnte junge Menschen in unserem Land vom Berufswunsch Lehrer/in abschrecken oder in attraktivere Bundesländer vertreiben. Die große Pensionierungswelle in überalterten Lehrerkollegien, die demnächst ansteht, würde von Land zu Land zu einem Wettlauf um besonders befähigte Nachwuchskräfte führen. Baden-Württemberg muss für potenzielle Junglehrer/innen attraktiv bleiben.

 


Nachrichten und Forderungen zum Schuljahresanfang

 

Alle Jahre wieder macht der Schulanfang Eltern, Lehrer und GEW unglücklich:

 - Das Oettinger-Projekt „Schulreifes Kind“ wurde offenbar auf Kosten von Förderangeboten geplant. Keine einzige zusätzliche Unterrichtsstunde gibt es dafür.

 - In Deutschland wird am meisten Geld pro Schüler/in für die Gymnasien und am wenigsten für die Grundschule bereitgestellt. In Schweden und Finnland, die zu den PISA-Siegern gehören, wird dagegen für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen weit mehr ausgegeben. Dort arbeiten Lehrkräfte mit Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zusammen, um die Kinder von Anfang an gezielt zu beobachten und zu fördern.

- Die jahrgangsübergreifenden ersten und zweiten Klassen sind zu groß, um darin sinnvoll arbeiten zu können. Die GEW fordert, dass der Klassenteiler für dieses Modell auf 25 gesenkt wird und für alle anderen ersten und zweiten Klassen auf 28.

- Die geplante Stellensperre und mögliche weitere Kürzungen der Bezahlung werden den Lehrermangel verschärfen. Haushaltslücken werden auf Kosten guter Einstellungsperspektiven gestopft. Vor allem der Mangel in naturwissenschaftlichen Fächern wird sich negativ auswirken. In dieser Sparte müssen genug junge Menschen als Nachwuchs gewonnen werden.

- 5.000 Lehrer/innen bräuchten wir für eine flächendeckende Krankheitsvertretung, statt der vorgesehenen 1.250. Die Situation wird sich verschärfen, wenn in den nächsten Jahren die Pensionierungszahlen steigen.

- Nach einer Bedarfsanalyse des Statistischen Landesamtes müssten in Baden-Württemberg bis 2010 rund 22.000 bis 43.000 zusätzliche Betreuungsangebote für unter 3-Jährige entstehen um die Versorgung nach dem Tagesbetreuungsgesetz zu verwirklichen. Der Orientierungsplan für die baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen erstreckt seinen Geltungsbereich bisher aber nur auf die Kinder zwischen dem 3.und 6. Lebensjahr. Die GEW strebt ein umfassendes Bildungskonzept für 0-10-jährige Kinder an.


GEW-Personalräte erfolgreich beim Bundesverwaltungsgericht

Streichung der Altersermäßigung und 25. Deputatsstunde:

GEW fordert alle zu Anträgen auf Nachgewährung auf!

 

Die beiden schulischen Hauptpersonalräte mit GEW-Mehrheiten hatten 2003 ihre Vorsitzenden Doro Moritz (HPRGHRS) und Christina Klages (HPR GYM) beauftragt mit anwaltlicher Unterstützung die Mitbestimmungsrechte beim Verwaltungsgericht durchzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied im Januar 2006 klar zu Gunsten der Personalräte. Es erklärte das Vorgehen des Kultusministeriums (KM) bei der Kürzung der Altersermäßigung und der Deputatserhöhung auf 25 Stunden für rechtswidrig. Aus der BVwG-Entscheidung ergibt sich, dass das KM weder rückwirkend noch für die Zukunft eine Rechtsgrundlage für die Streichung der Altersermäßigung der 55 – 59jährigen Kolleg/innen und für die 25. Deputatsstunde hat. Deshalb will das KM bei den Personalräten jetzt rückwirkend bis 2003 die Zustimmung zu den Arbeitszeiterhöhungen einholen. Die Personalräte werden dagegen alle Möglichkeiten ausschöpfen.

GEW-Rechtsschutz führt Musterverfahren wg. Nachgewährung durch

Parallel führt der GEW-Rechtsschutz mit einzelnen betroffenen Kolleg/innen Musterverfahren, mit denen die Nachgewährung der Altersermäßigung und die Rückgabe der 25. Deputatsstunde durchgesetzt werden soll. Das KM sagte der GEW leider nicht zu ggf. positive Gerichtsurteile auf alle Betroffenen zu bertragen. Deshalb müssen jetzt alle individuell Anträge an das jeweils zuständige Regierungsprsidium stellen. Die Einschaltung der GEW-Rechtsschutzstellen ist dafür nicht notwendig.

 

Die Mustertexte stehen auch unter www.gew-bw.de .