Tarifrunde

Tarifrunde im öffentlichen Dienst, Neuerungen des Versorgungsreformgesetzes und neue Lehrerarbeitszeitmodelle

 

Um Neuerungen im Versorgungsgesetz, die neue Tarifrunde im öffentlichen Dienst und neue Arbeitszeitmodelle ging es am 04. Dezember in einer Veranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Winnenden. „In der Besoldung stehen wir mit dem Rücken zur Wand“, sagte Jürgen Borstendorfer, Landesgeschäftsführer der GEW. Ministerpräsident Teufel ist die Öffnungsklausel in der Beamtenbesoldung willkommen. Beamte sind bequeme Opfer, weil sie sich nicht massiv zur Wehr setzen könnten. Bei den nächsten Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst droht eine Nullrunde. Damit nicht genug! Das Weihnachtsgeld, das sowieso schon auf 86 % reduziert ist, und das Urlaubsgeld hat Teufel schon im Visier. Die Streichung der Altersermäßigung für Lehrer zwischen 55 und 60 führt zu Stellenstreichungen. Die Besucher der Veranstaltung befürchteten weitere Frühpensionierungen, denn 50 % der Pädagogen befinden sich nach Aussage ihres Betriebsarztes Dr. Lindemaier im Anfangsstadium des Burnout-Syndroms. Die Pädagogen, die in Ruhestand gehen, müssen zum Teil wieder von den Ältesten ersetzt werden. Besonders in Gymnasien werden junge Bewerberinnen und Bewerber um ihre Einstellung gebracht. Dort soll das Deputat generell für alle Lehrerinnen und Lehrer um eine Stunde hinaufgesetzt werden.

Seit langem bringen Beamte Sonderopfer durch immer neue Abstriche in der Altersersorgung. Seit 1992 erreicht man den Höchstsatz der Pension erst nach 40 Dienstjahren. 1997 wurde die Altergrenze um ein Jahr hinaufgesetzt und die Versorgungsabschläge wurden vorgezogen. Seit 1998 wird in vielen Fällen die Teildienstfähigkeit ausgesprochen, wo vorher Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Bei den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst wird den Beamten eine Versorgungsrücklage einbehalten, Verbleib unbekannt. Seit 2000 müssen Schwerbehinderte Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit hinnehmen. Die Pensionen werden in den nächsten Jahren schrittweise um insgesamt 3,25 % gesenkt. Hinterbliebenen werden nur noch 55 % aus der Pension ihres Partners erhalten.

Bundesweit hat der Staat in den letzten zehn Jahren 50 Mrd. € an den Beamten durch Einschnitte in der Versorgung gespart, ohne dass Rücklagen gebildet wurden, welche die Altersversorgung der Beamten sichern. Die GEW protestiert gegen die Zweckentfremdung der Vorleistungen der Beamten und gegen die Benachteiligung gegenüber den Angestellten in der Versorgung. In ihren Zielen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) völlig einig, wird sie die Einschnitte nicht kampflos hinnehmen.

Die Versammlung beschloss einstimmig einen offenen Brief an Minister Teufel zu senden, in dem sie die Sparmaßnahmen im Öffentlichen Dienst scharf kritisiert und insbesondere fordert, die Abschaffung der Altersermäßigung und die Deputatserhöhung der Gymnasiallehrer nicht durchzuführen.

In dieser Situation, lässt die GEW ihre Mitglieder nicht allein. Sie bietet ihnen konkurrenzlos günstige Vertragsbedingungen nach dem Renten-Plus-Modell mit namhaften Anbietern, mit denen sie Rahmenverträge ausgehandelt hat. Besonders jungen Beamtinnen und Beamten empfiehlt sie dringend diese private Altersvorsorge, da durch Teilzeit und Beurlaubung oft nicht 40 anrechenbare Dienstjahre für eine Vollversorgung im Alter zusammenkommen. Ehefrauen von GEW-Mitgliedern mit Hausfrauenstatus empfiehlt sie, wenigstens den staatlichen Förderbetrag mit Kinderzuschlag auf die Riesterrente anzulegen um sich eine kleine Altersversorgung zum Nulltarif zu sichern. Ehepartner ohne Mitgliedschaft werden wie GEW-Mitglieder behandelt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung waren neue Modelle zur Lehrerarbeitszeit. „Das Modell, die Lehrerarbeitszeit nach Stundenplan zu bemessen, ist überholt.“ Besonders die neuen Bildungspläne in Grund- und Hauptschulen, die im übernächsten Schuljahr Fächer zu Arbeitsbereichen zusammenfassen werden und Team-Teaching fordern, sind nicht mehr mit einer Arbeitszeit vereinbar, die traditionell nach dem Stundenplan berechnet wird. Die Jahresarbeitszeit muss ermittelt werden. An Modellschulen, die auf freiwilliger Basis Konzepte ausarbeiten, müssen die Kollegien in den Stundentafeln und Lehrpläne Freiräume und einen „Innovations-Pool“ an Lehrerstunden erhalten. Ihre neuen Konzepte müssen wissenschaftlich begleitet werden.